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by Florian
- Neuropsychologie
- Verhaltensökonomie
Anfang des dritten Jahrtausends waren es insbesondere Kapitalmarktspekulaten, die in grossem Stil ein Interesse für was sie “Behavioural Economics” nannten, entwickelten. Für Verhaltensforschung in der Ökonomie. Verhaltensforschung ist im Kern ein psychologisches Fach. Verhaltensökonomie ist eine interdisziplinäre Disziplin aus insbesondere Allgemeinpsychologie und Ökonomie.
Der nächste Schritt der Verhaltensökonomen war eine Ausweitung ihrer Disziplin auf “Neuroökonomie”, beziehungsweise auf Kognitionsökonomie. Sie übertrugen Forschungsergebnisse aus der Erkenntnis- und Wahrnehmungspsychologie auf ökonomische Entscheidungszusammenhänge.
Die meistbeachtete Ressource in modernen Zeiten ist Geld. Von massloser Gier bis existenzieller Angst, sind mit Geld starke Emotionen verbunden. Kaum ein Finanzfachmann hält sich heute noch sklavisch an klassische finanzerfolgsmaximierende Formeln und lässt dabei Emotionen und menschliche Impulsivität ausser Acht.
In den Rechtswissenschaften ist nun ein ähnlicher Trend zu beobachten. Nachdem mit dem Beginn der Neunzehnhundertneunzigerjahre ein Boom in der Hirnforschung eingesetzt hatte, wurden alte philosophische Fragen über Willensfreiheit aufgewärmt. Für Neurobiologen steht ausser Frage, dass der menschliche Wille unfrei ist. Rechtsphilosophen begannen ausgiebig darüber zu debattieren, welche Folgen das für die Strafjustiz haben könnte.
Nun hat sich der Begriff “Neurorecht” zwar noch nicht durchgesetzt, aber zumindest “Behavioural Law” existiert es als Disziplin nicht nur in den USA, sondern auch international an einigen namhaften Hochschulen. Im konservativen Deutschland ist man da leider noch nicht so weit.
Verhaltensrecht bezieht sich, wie die moderne Verhaltensökonomie, auf Erkenntnisse der Kognitionsforschung. Wie entstehen ethische Prinzipien, moralische Dogmen, situative und subjektive Wertungen, und was passiert tatsächlich im Gehirn einer Person, die gerade dabei ist eine juristisch relevante Handlung auszuführen?
Kognitive Prozesse selbst folgen mathematischen, ökonomischen und ökologischen Gesetzmässigkeiten. Soziale Interaktionen folgen ökonomischen und ökologischen Strategien. Als verhaltensökonomisch-verhaltensrechtliche Mischdisziplin entstand so die Disziplin “Laws and Economics”. Neuerdings beschäftigen sich Spieltheoretiker intensiv mit zivilrechtlich relevanten Interaktionsprozessen. Selbst Öffentliches Recht kann ausgiebig ökonomisch beleuchtet werden, da es aus pragmatischen Gründen, häufig vor dem Hintergrund von finanziellen öder machtökologischen Zwängen entstanden ist oder entsteht.
War “Rechtspsychologie” früher noch ein Spezialisierungsfach für an Strafrecht interessierten Allgemeinpsychologen, von dem Juristen ausgeschlossen waren, so werden sich die Rechtswissenschaften künftig insgesamt weit für die Kognitionsforschung öffnen. Sie werden nicht anders können.
Womöglich läge man bereits heute nicht ganz falsch, wenn man behaupten würde, dass ein gut ausgebildeter Neurobiologe ein besserer Richter wäre, als ein Jurist, der ein klassisches kontinentaleuropäisches Jurastudium mit Staatsexamen durchlaufen hat. Wer ein guter Richter werden möchte, sollte keine Jahre damit verbringen, Scheine über preussisches Landrecht oder dergleichen zu schreiben, sondern sollte sich so früh wie möglich konkretes Wissen über neurophysiologische Prozesse aneignen.
Gerade in Europa lernen Juristen grösstenteils rein pragmatisches Wissen, das bereits jenseits der nächsten nationalen Grenze unerheblich ist. Wer in Deutschland Spezialist für Öffentliches Recht ist, dessen Fachwissen ist in China nahezu wertlos. Im Gegensatz zu Wissen über jeweils national begrenzte Bürokratie, hat kognitionspsychologisches Wissen darüber, wie Rechtsbewusstsein, Rechtsempfinden und Hypothesen über Gerechtigkeit in menschlichen Emotionen und Gedanken fundamental entstehen, einen ungleich höherwertigen substanziellen Nutzen. Weise wird man sicherlich nicht indem man weiss wie Verwaltungsakte formal richtig funktionieren, sondern eher indem man Menschenkenntnis erwirbt. Und dazu sollte man sich auch anschauen, wie die Biologie des Menschen funktioniert.
Die praktische Arbeit der allermeisten klassischen Juristen ähnelt der eines Handwerkers. Ein Mandant hat ein Anliegen und braucht jemanden, der ihm die passenden Rechtsnormen zusammenbastelt. Klassische Juristen benötigen zu überwiegenden Anteilen weniger ihre höheren intellektuellen Fähigkeiten, als vielmehr reine Paragrafenorientierung und Erfahrung.
Sicherlich weniger in Öffentlichem Recht und Bürokratie, als mittelfristig in Straf- und Zivilrecht, wird in den Rechtswissenschaften auch in Europa durch weitere Fortschritte in der Kognitionsforschung sehr viel neu und anders aufgestellt werden.
Diesen Prozess werde ich mit Neugier und Aufmerksamkeit verfolgen, als jemand der beide Sphären kennt.